Die Persönliche Schutzausrüstung wird durch die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 abgedeckt und in 3 Kategorien eingeteilt:
- Die 1. Kategorie umfasst PSA mit einem einfachen Aufbau, die die Person vor der Gefahr kleinerer körperlicher Verletzungen schützen sollen.
- die 3. Kategorie umfasst PSA mit einer komplexen Konstruktion, die vor der Gefahr des Todes oder schwerer, dauerhafter Verletzungen schützen soll.
- PSA, die nicht zu den beiden oben genannten Kategorien gehören, gehören zur 2. Kategorie.
Um PSA der 2. oder 3. Kategorie wie Gesichtsmasken in der EU in Verkehr zu bringen, müssen die Hersteller oder ihre Vertreter in der Europäischen Union die Ausstellung einer EU-Baumusterprüfbescheinigung durch eine benannte Stelle beantragen.
In den letzten zwei Jahren, als die weltweite Pandemie COVID-19 ausbrach, stieg die Nachfrage nach Gesichtsmasken dramatisch an, und da PSA-Masken in die dritte Kategorie der PSA-Verordnung fallen, ist die EU-Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle, einschließlich Produktionskontrollen und/oder Audits des Qualitätsmanagementsystems, erforderlich.
MTIC InterCert ist eine bekannte benannte Stelle für mehrere EU-Richtlinien und -Verordnungen mit der Nr. CE0068. Wir können Herstellern von persönlichen Schutzausrüstungen (PSA) EU-Baumusterprüfbescheinigungen gemäß Anhang V (Modul B) ausstellen und alle Konformitätsbewertungsverfahren gemäß Anhang VII (Modul C2 - Konformität mit der Bauart auf der Grundlage einer internen Fertigungskontrolle in Verbindung mit stichprobenartig durchgeführten Produktprüfungen unter amtlicher Kontrolle) und Anhang VIII (Modul D - Konformität mit der Bauart auf der Grundlage der Qualitätssicherung des Produktionsprozesses) der PSA-Verordnung anbieten.
Mit unserem professionellen Personal, unserem akkreditierten Labor und unserer über 50-jährigen Erfahrung kann MTIC InterCert alle Hersteller und Vertreiber von Halbmasken durch den Prüf- und Zertifizierungsprozess gemäß den folgenden Normen unterstützen:
- EN 149:2001+A1:2009 Atemschutzgeräte - Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
- EN 1827:1999+A1:2009 Atemschutzgeräte - Halbmasken ohne Atemventile und mit trennbaren Filtern zum Schutz gegen Gase oder Gase und Partikel oder nur Partikel - Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung
Weitere Informationen und ein Angebot können Sie auf unserer Website anfordern: https://www.mtic-group.org/certification/european-directives-and-regulations/personal-protective-equipment




